Die rechtliche Situation

Gesetzlich unterliegt das Einleiten von Abwässern dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den entsprechenden Verordnungen und Rahmenrichtlinien des Bundes, der Bundesländer, der Städte und Gemeinden. Zusätzlich muss die örtliche Hafenordnung eingehalten und beachtet werden. 

 

Die Einhaltung dieser Gesetze, Richtlinien und Verordnungen wird von den Wasserbehörden überwacht. "Wird ein Gewässer ohne behördliche Erlaubnis verunreinigt, oder vorgegebene Auflagen und Bedingungen nicht eingehalten, ist dieses im Sinne des Gesetzes eine Ordnungswidrigkeit und kann zu einer Schadensersatzklage führen."